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AGB´s

1. ALLGEMEINES

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenseitigen Ansprüche
aus und im Zusammenhang mit Vertragsabschluss zwischen der Firma LHF und
Unternehmen i. S. des § 14 BGB nachfolgenden „Geschäftskunden".
Gem.§ 14 Abs. 1 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Diese AGB gelten auch für die laufenden, auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen
zwischen der Firma LHF und dem Geschäftskunden. Für die
Erbringung von Dienstleistungen gelten diese Bedingungen entsprechend.
1.3 Die Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen.
Entgegenstehenden Bedingungen des Geschäftskunden wird ausdrücklich widersprochen.
1.4 Verhandlungssprache ist deutsch.
1.5 Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Änderungen, insbesondere
soweit sie diese Bedingungen abändern, haben nur Gültigkeit, soweit sie von der
Firma LHF schriftlich bestätigt werden.

2. GESCHÄFTSKUNDEN DER FIRMA LHF

Geschäftskunden der Firma LHF sind ausschließlich Unternehmer, die ihren Sitz und/oder
ihre Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der
europäischen Union oder der Schweiz haben. Soweit versehentlich das Angebot eines
Interessenten, der nicht Unternehmer und/oder den Sitz oder die Lieferanschrift nicht in
den genannten Ländern hat, angenommen wird, ist die Firma LHF berechtigt, in
angemessener Frist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Ansprüche auf Schadensersatz
sind für den Interessenten insoweit ausgeschlossen.

3. VERTRAGSANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote der Firma LHF sind freibleibend. Die Berichtigung von Fehlern oder einer
Unvollständigkeit bei den Produktangaben oder bei den Preisen bleiben vorbehalten.
Produktänderungen insbesondere bei Anpassungen an den technischen Fortschritt bleiben
ebenfalls vorbehalten. Anwendungstechnische Beratung wird nach bestem Wissen
aufgrund bestehender Erfahrungen gegeben. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung
und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Geschäftskunden
nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch die Firma LHF zustande.
Der Geschäftskunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1
BGB. Die Bestätigung des Vertragsabschlusses erfolgt durch die Firma LHF entweder
über eine Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware.

4. VERFÜGBARKEIT DER WARE UND HÖHERE GEWALT

Sollte die bestellte Ware nach Vertragsabschluss bei der Firma LHF nicht mehr vorrätig
sein oder aus rechtlichen Gründen nicht ausgeliefert werden dürfen, kann die Firma LHF
entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware als Ersatz anbieten, liefern oder
vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Geschäftskunde die Ersatzleistung nicht annimmt,
kann er sie an die Firma LHF auf deren Kosten zurücksenden. Bereits erhaltene
Zahlungen wird die Firma LHF umgehend nach Erhalt der abgelehnten Ersatzlieferung
oder nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag dem Geschäftskunden erstatten. Im Falle
höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, wozu insbesondere Materialmangel.
Betriebsstörungen. Streiks, Aussperrungen oder behördliche Maßnahmen -jeweils auch
bei den Vorlieferanten der Firma LHF - sowie nicht rechtzeitige oder nicht richtige
Selbstlieferungen gehören, ist die Firma LHF dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben.

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDIMGUNGEN

Die im Katalog angegebenen Preise geben die (Netto -)Marktpreise zum Zeitpunkt der
Drucklegung bzw. der Veröffentlichung wieder und beinhalten keine Umsatzsteuer.
Preisänderungen nach dem jeweiligen Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Die Firma LHF
wird den Geschäftskunden unverzüglich über die im Katalog angegebenen Preiserhöhung
informieren. Der Geschäftskunde kann das Angebot zu dem höheren Preis annehmen.
Rechnungen der Firma LHF sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
unter Bezug von 2 % Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen netto. Bei Bezahlung durch
Wechsel oder Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. An
Geschäftskunden, mit denen die Firma LHF nicht in laufender Geschäftsverbindung
stehen, erfolgen die Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme. Der Geschäftskunde
kommt mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Verzug. Ist kein
Zahlungstermin vereinbar, kommt der Geschäftskunde 30 Tage nach Fälligkeit und
Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, es sei
denn der Geschäftskunde wird von der Firma LHF nach Eintritt der Fälligkeit bereits zu
einem früheren Zeitpunkt gemahnt.
Bleibt der Geschäftskunde mit einer Zahlung im Rückstand, kann die Firma LHF ohne
weiteres sofortige Bezahlung aller Kaufgegenstände verlangen.

6. LIEFERUNG UND KOSTEN

Die Lieferung erfolgt unversichert auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden ab
Laderampe, Erstversand. Etwaige Besonderheiten bei Versandart und Versandweg gehen
- auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - ausschließlich zu Lasten des Geschäftskunden.
Die aktuellen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind den „Ergänzende
Liefer- und Zahlungsbedingungen" zu entnehmen. Diese sind subsidiär zu diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Auf Auftragsbestätigungen angegebene Lieferzeiten werden stets nach bester Möglichkeit
eingehalten, sind jedoch unverbindlich.
Die Firma LHF ist zu Teillieferungen und Teilberechnungen berechtigt. Die Rechte des
Geschäftskunden auf Rücktritt vom gesamten Vertrag oder auf Schadensersatz wegen
Nichterfüllung sind durch die Möglichkeit zur Teillieferung und Berechnung ausdrücklich
nicht ausgeschlossen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der bestehenden und zukünftig ent -
stehenden Forderungen der Firma LHF aus der Geschäftsverbindung mit dem
Geschäftskunden bleiben die verkauften Waren Eigentum der Firma LHF (Kontokorrent
Vorbehalt).
Der Geschäftskunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäfts verkehr
zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen und die abgetretene Forderung
einzuziehen.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Die Rügefrist für offensichtliche Mängel beträgt 8 Tage. Erkennbare Mängel werden nur
berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und verborgene
Mängel innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Für alle
Mängelrügen ist die schriftliche Angabe der Gründe und die Beifügung von Belegen
zwingend erforderlich.
Die Gewährleistungspflicht der Firma LHF beschränkt sich zunächst nach deren Wahl auf
Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Sollte die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung
binnen angemessener Zeit fehlschlagen, steht es dem Geschäftskunden nach seiner Wahl
frei, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) zu verlangen.
Soweit der Hersteller einer Ware eine eigenständige Garantie abgibt, tritt diese neben die
von der Firma LHF gewährten Gewährleistungsansprüche.

9. HAFTUNG

Die Firma LHF haftet
• in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden und dem ihrer leitenden
Angestellten, außerdem
• dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
sowie
• außerhalb solcher Pflicht dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher
Erfüllungsgehilfen, es sei denn die Firma LHF kann sich kraft Handelsbrauch davon
freizeichnen
• der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens.
Der Geschäftskunde wird auf das Erfordernis einer konsequenten Datensicherung zur
Vermeidung weitergehender Schäden hingewiesen.

10. DATENSCHUTZ

Die Firma LHF versichert, dass im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
die anlässlich der Aufnahme der Geschäftsbeziehung erhaltenden
Daten des Geschäftskunden ausschließlich für die notwendige Abwicklung der Bestellung
erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt sowie für interne Marktforschungsstudien
und Marketingmaßnahmen verwenden werden. Dem Geschäftskunden steht es jederzeit
frei, seine Zustimmung hierzu durch entsprechende schriftliche Mitteilung an die Firma
LHF zu widerrufen.

11. RECHTSWAHL

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN -Übereinkommens
über den internationalen Wareneinkauf (C1SG) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

12. VERSCHIEDENES

12.1 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung besteht für den Geschäftskunden
nur. soweit die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12.2 Rückgabe
Der Geschäftskunde kann Ware, die nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist,
ohne Angabe von Gründen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma
LHF auf seine Kosten an diese zurücksenden. Die Gefahr der Versendung sowie
dessen Nachweis liegt allein beim Geschäftskunden. Hat der Geschäftskunde die
Ware ordnungsgemäß zurückgeschickt, wird der bereits entrichtete Kaufpreis
unverzüglich zurückgezahlt. Bei Zahlungen ins Ausland werden die
Überweisungskosten einbehalten.
Eine Zustimmung zur Rückgabe kann insbesondere bei folgenden Warengruppen
nicht erteilt werden:
• Waren, die speziell nach den Spezifikationen des Geschäftskunden angefertigt
bzw. speziell für den Geschäftskunden bestellt wurden (z. B. Ersatzteilbestellung)
• Batterien, Akkus, Kabel. Leuchtmittel, Halbleiter oder ähnliche Artikel
• Telefon- und sonstige Karten
12.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand fü r alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Essen (Firmensitz).
12.4 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder nichtig sind oder zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam oder
nichtig werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine
Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Regelung unter Beachtung der Interessen der Parteien am nächsten kommt. Dies gilt
auch für den Fall, dass der Vertrag eine nicht vorhersehbare Lücke enthält.
12.5 Exportverbote und staatliche Ausfuhrkontrolle
Der Export von Waren in bestimmte Drittländer kann durch das deutsche
Exportrecht verboten oder speziellen Genehmigungsvoraussetzungen unterworfen
sein. Außerdem kann die Firma LHF von seinen Herstellern aufgrund von diesen
obliegenden gesetzlichen Vorgaben vertraglich verpflichtet sein, bestimmte
Exportverbote einzuhalten.
In diesen Fällen verpflichtet sich der Geschäftskunde, sich vor Exporten über
mögliche gesetzliche Einschränkungen oder Beschränkungen zu informieren und
diese zu beachten sowie von der Firma LHF ausgesprochene Exportverbote ebenfalls
einzuhalten. Die Kosten für diesen Export oder die damit im Zusammenhang
stehenden Kosten trägt allein der Geschäftskunde.

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